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Aktuelle Corona-Verordnung 3.4.2022
Vorgaben und Verhaltensweisen
Seit heute (3.4.22) gelten weitere Lockerungen, die insbesondere auch den Sport- und Übungsbetrieb im Turnverein betreffen.
Laut der neuen Corona-Verordnung entfallen ab heute alle bisherigen verpflichtenden Maßnahmen beim Sport.
Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr, keine Maskenpflicht in der Turnhalle und es müssen keine Anwesenheitslisten geführt werden. Auch die Einverständniserklärungen der Kinder/Jugendlichen sind nicht mehr nötig.
Die Gesetze und Verordnungen lassen also wieder einen Betrieb wie vor Covid19 zu.
Trotz alle Freude über die neue Normalität, bitten wir gerade jetzt um Vorsicht: Die Lage ist angespannt, die Inzidenz ist hoch wie nie und um unseren Gesundheitsminister zu zitieren: "Die Lage ist schlechter als die Stimmung."
Die Teilnahme am Übungsbetrieb mit Erkältungssymptomen ist selbstverständlich weiterhin tabu. Außerdem setzen wir auf Vernunft und Freiwilligkeit. Abstand halten oder freiwilliges Maske tragen können auch heute noch sinnvolle Maßnahmen sein, die nicht nur die Übungsleiter und Teilnehmern vor Krankheit schützen, sondern auch eine Quarantäne verhindern.
Daher wird vor Ort entschieden, was in den Übungsstunden möglich ist bzw. wo Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.
Sportliche Grüße
T. Steiner ( 1. Vorsitzender TV Faurndau 1883 e.V. )
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